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Thema: Sind e-mails rechtskräftig?

Hallooo,

vielleicht passt das jetzt nicht ganz direkt hierher,   <img border="0" title="" alt="[Winken]" src="images/icons/wink.gif" />   aber weiß jemand von euch mit Sicherheit, ob e-mails mittlerweile rechtskräftig sind?

Danke für eure Antwort.
Gruß,
lu

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Re: Sind e-mails rechtskräftig?

Hoi lu,

soweit ich weiß nicht.
Es war (soweit ich weiß) mal im Gespräch, dass die Dinger rechtskräftig sind, wenn die digitale Sig. anerkannt wird, aber darauf wartet die Internetgemeinde noch.

Unsigniert sind die (soweit ich weiß) soviel wert wie ne Sonnenbrille um Mitternacht.

Gruß, Tink
 
  <small>[ 15-10-2002, 11:28: Beitrag editiert von: Tink ]</small>

Beleidigungen sind die Argumente derer, die keine Argumente haben

Re: Sind e-mails rechtskräftig?

Hallole Lu,

Leider kann man diese Frage nicht umfassend, und in einem Atemzug beantworten.

Theoretisch nein, um ein rechtskräftiges elektronisches Dokument zu erhalten muss dieses mit einer ordnungsgemässen digitalen Signatur versehen werden. Die Signatur ist das digitalisierte Gegenstück zur rechtskräftigen Unterschrift.

Diese Signaturen werden von verifizierten Trustcentern (Einfach gesgt Ausgabestellen) gegen Vorlage des Personalausweises vergeben. Man bekommt dann eine Chipkarte und ein Lesegerät als Startpaket. Kostenpunkt liegt je nach Trustcenter zw. 35-50 Euro. Weitere Kosten fallen jährlich für die Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes an.

In der Praxis siehts es so aus das E-Mails im einfachen Falle zumindest rechtswirksam sind. Z.b Morddrohungen über eine GMX Adresse versandt, führen bei eindeutiger Identifizierung der Person durchaus zur Strafrechtlichen Verurteilung. So geschehen in Lübeck.

Bei Bestätigung einer Email (nichtautomatisiert) tritt ebenfalls eine Rechtswirksamkeit ein.

Liebe Grüsse,
Jochen

Moderator devshare.de | Usability

Re: Sind e-mails rechtskräftig?

hi!

Und wie sieht das bei zb. e-bay aus?
demnach müßte bei Teilnahme an den Auktionen doch auch Rechtswirksamkeit eintreten!?

Ich hab mal von nem Fall gehört, dass einer seinen Ferrari versteigern wollte und da alle dachten 'das wird teuer' hat keiner mitgesteigert.
Irgendjmd. hat dann kurz vor Schluß n kleinen Betrag geboten und den Zuschlag bekommen...
Wem gehört jetzt der Ferrari?

gruß

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Re: Sind e-mails rechtskräftig?

eBay hat überall stehen, dass durch das Klicken auf die "Gebot abgeben"-Knöpfe RECHTSKRÄFTIGE Verträge gemacht werden.

Das ist (glaube ich) ne ganz andere Welt, außerdem spielt bei eBay ja noch die "Authentifizierung" mit rein (auch wenn die nicht wirklich 100%ig ist, so ist die doch um einiges höher als beim reinen Emailen wo man ja mit Leichtigkeit eMail-Absender, adressen etc faken kann)...

Ferrari:
Na ja, wenn der gute Mensch so kurz vor Schluß den Zuschlag für einen schön niedrigen Preis bekommen hat, darf er sich glücklich schätzen  <img border="0" title="" alt="[Breites Grinsen]" src="images/icons/grin.gif" />
und der Ferrari gilt als verkauft.
Immerhin wird der Verkäufer ja lang und breit über die Recht und Pflichten aufgeklärt wenn er einen Artikel zum Verkauf anbietet.
Außerdem kann man auch bei den Auktionen den Startpreis festlegen (was sich auf die eBay-Provision auswirkt logischerweise). Wenn der Verkäufer dieses Recht nicht genutzt hat, um Provision zu sparen: Selbst schuld, Lehrgeld für den nächsten Ferrari  <img border="0" title="" alt="[Winken]" src="images/icons/wink.gif" />

Gruß, Tink

Beleidigungen sind die Argumente derer, die keine Argumente haben

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Re: Sind e-mails rechtskräftig?

Howdy!

War das nicht ein GOLF?? Ich habe nurmal von einem GOLF gehört, der eigentlich weit unter dem ReALwert über die Ladentecke gegangen ist.
Der verkäufer wollte dies verhindern, aber nach einer gerichtsverhandlung, musste er den GOLF abgeben, da Ebay eigentlich mit normalen Auktionshäusern gleichzusetzen ist.

CU az

Life is given...life is taken
and somewhere there between I live my life

Re: Sind e-mails rechtskräftig?

Hi!

Besser spät als nie antworten! <img src="/forum/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Ich hab die Story auch nur vom hörensagen mitgekriegt und da ging es soweit ich weiß um einen Ferrari. Aber solche Geschichten werden ja auch oft aufgebauscht. <img src="/forum/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

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Re: Sind e-mails rechtskräftig?

Da muss man wohl zwischen dem rechtskräftigen Zustandekommen eines Vertrages durch eine E-Mail und ihrer Beweiskraft unterscheiden: der Vertrag kommt durch eine E-Mail zustande, genauso, wie bei einer mündlichen Absprache. Beide Parteien sind durch ihn gebunden.

Die Beweiskraft einer E-Mail ist aber ohne richtige Signatur gleich Null, deswegen wird man im Zweifelsfall schlechte Karten haben, wenn man sich allein auf sie beruft.

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Re: Sind e-mails rechtskräftig?

Hi!

Ohne die vorherigen Posts gelesen zu haben: NEIN!
eMails sind nicht rechtskräftig, sie sind zu leicht fälschbar, und man kann keine "richtige" Unterschrift abgeben. Bei vielen Geschäften wird nicht mal ein Fax anerkannt.

Grüsse
-- gi

Nun freilich starren Sinnes zu behaupten, daß das, was ich gesprochen habe, auch unbedingte Wahrheit sei, das schickt sich nicht für einen, der zu denken pflegt. - Platon

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Re: Sind e-mails rechtskräftig?

Hallo allerseits,

Emails sind ohne eine "digitale" und fälschungssichere Unterschrit in der Tat nicht ohne weiteres rechtswirksam.

Leider muss ih GI leicht widersprechen:

In den meisten Fällen werden Emails heute aber als gängiges Kommunikationsmittel Hallo anerkannt. Man nutzt hierbei dann in der Regel die Möglichkeit über das gesetzliche Widerspruchsrecht. Wird dieses nicht genutzt, tritt ein Vertrag durch die zweiseitige Willenserklärung in Kraft. Bei Versicherung wird dies immer mehr genutzt. Emails können bekanntermaßen auch über online-Formulare versendet werden. Dabei können anstatt einer digitalen Unterschrift auch die IP-Adresse gespeichert werden, was dem Mißbrauch vorbeugt und der Ermittlung der Identität förderlich ist.

Allerdings sollte man vielleicht noch einmal genauer recherchieren ob es einen Unterschied zwischen Emailadressen von bspw. *@gmx.de und den "authentifizierten" Emails einer eigenen Domain gibt.

Telefaxe sind hingegen eine rechtskräftige Willenserklärung. Beispiel: Wer seine Versicherung mit Nachweis kündigen möchte, kann dies entweder per Einschreiben (Rückschein), oder per Telefax machen. Auf dem Sendeprotokoll sind alle relevanten Daten erfasst.

mfG. Lukas
Team-Devshare

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Re: Sind e-mails rechtskräftig?

Hallo erstmal,

ich habe ein Problem. Ich habe einen E-Mail von einem Rechtsanwalt erhalten (Ohne irgendeine Signatur) wo ich informiert werde das bei mir ein Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Im Namen einer Firma die ich nicht kenne. Es wird sogar behauptet das sie mich mehrmals per Post und E-Mail angeschrieben haben. Ich habe keine schriftlichen Nachrichten erhalte. Nur Zwei E-Mails.

Meine Frage ist muss ich darauf reagieren oder kann ich es ignorieren??

Schon mal Danke im Voraus

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Re: Sind e-mails rechtskräftig?

Kane0035 schrieb:

Hallo erstmal,

ich habe ein Problem. Ich habe einen E-Mail von einem Rechtsanwalt erhalten (Ohne irgendeine Signatur) wo ich informiert werde das bei mir ein Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Im Namen einer Firma die ich nicht kenne. Es wird sogar behauptet das sie mich mehrmals per Post und E-Mail angeschrieben haben. Ich habe keine schriftlichen Nachrichten erhalte. Nur Zwei E-Mails.

Meine Frage ist muss ich darauf reagieren oder kann ich es ignorieren??

Schon mal Danke im Voraus

Hallo Kane
Das wuerde ich als Spam interpretieren.
gruss
Jonathan

Four legs good, two legs bad