Hallole Lu,
Leider kann man diese Frage nicht umfassend, und in einem Atemzug beantworten.
Theoretisch nein, um ein rechtskräftiges elektronisches Dokument zu erhalten muss dieses mit einer ordnungsgemässen digitalen Signatur versehen werden. Die Signatur ist das digitalisierte Gegenstück zur rechtskräftigen Unterschrift.
Diese Signaturen werden von verifizierten Trustcentern (Einfach gesgt Ausgabestellen) gegen Vorlage des Personalausweises vergeben. Man bekommt dann eine Chipkarte und ein Lesegerät als Startpaket. Kostenpunkt liegt je nach Trustcenter zw. 35-50 Euro. Weitere Kosten fallen jährlich für die Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes an.
In der Praxis siehts es so aus das E-Mails im einfachen Falle zumindest rechtswirksam sind. Z.b Morddrohungen über eine GMX Adresse versandt, führen bei eindeutiger Identifizierung der Person durchaus zur Strafrechtlichen Verurteilung. So geschehen in Lübeck.
Bei Bestätigung einer Email (nichtautomatisiert) tritt ebenfalls eine Rechtswirksamkeit ein.
Liebe Grüsse,
Jochen
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