Thema: Internetrecht für Österreich

Hallole Leutz,

Im Siteseeing Forum ist mal kurz die Frage aufgetaucht, ob man bei einer österreichischen Internetpräsenz ein Impressum benötigt. Ums kurz zu machen: Nein!

Die ausführliche Erklärung:

Internetrecht in Österreich

In Österreich kommt das Mediengesetz zum tragen, zwar kennt dieses Gesetzeswerk den Begrif "Internet" nicht, durch die breite Formulierung der Präambel sowie des ersten Paragraphens lässt es sich aber trotzdem auf diesen Sektor anwenden.

Grundsätzlich wird zwischen periodisch erscheinenden Werken, und unregelmässig erscheinenden Werken unterschieden. Bei periodischen entstehen einige Rechtspflichten, bei den Gegenstücken allerdings nicht.

Eine Website ist dann ein periodisches Werk wenn min. vierteljährlich wesentliche Bestandteile des Inhalts ausgetauscht werden. Ein gelegentliches Updaten, wie bei den meisten Websites, ist hierfür nicht relevant.

Pflichten für periodische Werke:
- die Möglichkeit Gegendarstellungen (§ 9) durchzusetzen
- die Kennzeichnungspflicht von entgeltlichen Einschaltungen (Banner als Werbung kennz.) (§ 26)
- die Pflicht zur Urteilsveröffentlichung (§ 34).

Impressumspflicht ist im Sinne § 24 MedienG bei einer Website generell nicht gegeben, da Mitteilungen und Darbietungen im Internet keine Medienwerke ( nach §1/Z3) sind, da sie weder körperlich hergestellt, noch körperlich verbreitet werden können.

Sinvolle Empfehlung
Kommerzielle Websites, Onlineshops, und Anbieter die Wert auf ein seriöses Auftreten legen, sollten sich dem User gegenüber offenbaren und die postalisch korrekte Adresse, einen Ansprechpartner, und zumindest eine E-Mail Adresse wenn nicht sogar eine Telefonummer veröffentlichen. Ansonsten wird der User mit Misstrauen, und die Presse in Tests mit schlechten Ergebnissen reagieren. Zertifizierungsstellen für Gütesiegel legen übrigends generell Wert auf ein vollständiges Impressum.

ACHTUNG! Dieses Gesetz ist nicht anwendbar wenn der Server in Deutschland steht! Da hilft auch die .at Endung nichts! Steht der Server in Deutschland gilt deutsches Recht!
 
Weiterführende Links:
Mediengesetz Österreich

Liebe Grüsse,
Jochen
 
  <small>[ 29-07-2002, 11:00: Beitrag editiert von: Jochen ]</small>

Moderator devshare.de | Usability

Re: Internetrecht für Österreich

Das ist so nicht ganz richtig,
Nach dem Fernabsatzgesetz (beruhend auf die Fernabsatzrichtlinie der EU) müssen alle dem Fernagsatzgesetz unterliegenden webseiten div. Angaben (u.a. Betreiber, Sitz, einfache ereichbarkeit und Email, Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes) enthalten. Diesem Gesetz unterliegen nur Webseite die Fernabsatz betreiben, also Onlineshops. Änliche Bestimmungen gibt es im Fernfinanzabsatzgesetz für Online Finanzdienstleiseter.
Das Telekomunikationsgesetz normiert für alle anderen Kommierziellen (und kommerziell ist eine Seite schon dann sobald fremde Werbung eingeblendet ist, für die man Geld bekommt) auch Offenlegungspflichten. Hier genügt allerdings eine Postalische Anschrift (Postfach) eine einfache Möglichkeit um den Betreiber zu erreichen (email, telefon).
Für reine Selbstdarstellungs seiten OHNE jegliche Fremdwerbung gibt es tatsächlich keine Impressumspflich.